Unsere Fahradhäuschen
Allgemeines
In vielen Fällen, vor allem in Altbaugebieten, gibt es keinen geeigneten Platz in Kellern, Hinterhöfen oder Garagen, um Fahrräder unterzubringen. Das Abstellen in Hausfluren und Treppenhäusern ist oft wegen Beschädigung und Versperrung von Fluchtwegen unerwünscht oder sogar verboten. Auf der Straße abgestellte Fahrräder sind Wind und Wetter ausgesetzt und außerdem nachts nicht versichert, auch wenn sie an eine Laterne angeschlossen werden.
Abhilfe kann durch die Aufstellung von abschließbaren Fahrradhäuschen in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus geschaffen werden. Die Fahrradhäuschen werden privat angeschafft und sollen vorrangig auf Privatgrund errichtet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können die Häuschen auch auf öffentlichem Grund aufgestellt werden.
Das Fahrradhäuschen ist ein meist zwölfeckiger Rundbau aus Stahl und Holz, in dem 12 Fahrräder Platz finden. Die Stadt Hamburg genehmigt und bezuschusst derzeit den Typ 98 und Typ Ottensen mit bis zu 3000.- €. Nähere Informationen gibt es bei den Bezirksämtern. Die Fahrräder werden mit dem Vorderrad an einem speziell dafür entwickelten Drehkarussell - ohne großen Kraftaufwand – aufgehängt. Das Einstellen der Räder geschieht bequem durch eine zweiflügelige, abschließbare Eingangstür. Das Fahrradhäuschen hat einen Außendurchmesser von etwa 3 Metern; die Grundfläche beträgt ca. 9 Quadratmeter. Die Fahrradhäuschen können in allen gängigen RAL Farben geliefert werden. Sollten sie ein besonderes Design wünschen sprechen sie uns einfach an.
Bezugsquellen
Die in Hamburg üblichen Fahrradhäuschen werden vor allem von gemeinnützigen Trägern der offenen Jugendarbeit oder Beschäftigungsträgern des zweiten Arbeitsmarktes hergestellt und montiert.
Preise erhalten sie auf Anfrage
Ein Anbieter solcher Fahrradhäuschen ist der:
Fördererkreis Helmuth Hübener Haus e. V.
Bei der Schilleroper 15
22767 Hamburg
Geschäftsführender Vorstand: Herr Markus
Email: carlo.markus@web.de
Tel. 040 / 439 52 58
Mobil 0172 / 453 52 82
http://www.fördererkreis-hübener-haus-ev.de
Weitere Informationen
Für das Aufstellen und die Nutzung von Fahrradhäuschen
gibt es drei Betreibermodelle:
1. Wenn sich zwölf Nutzer (z. B. Mieter) zu einer Nutzergemeinschaft zusammengeschlossen haben, stellt einer im Auftrag von allen einen Antrag auf Genehmigung bei den zuständigen Behörden. Jeder beteiligte Nutzer muss einen Eigenanteil aufbringen um das Recht auf die Nutzung auf einen Fahrradplatz zu erwerben.
Hat jemand kein Interesse mehr an der Nutzung (z. B. wegen Umzugs), so muss er einen Nachfolger finden, dem er sein Nutzungsrecht verkaufen kann. Wechselt der Antragsteller bzw. wenn dieser aus der Sondernutzung "aussteigen" will, muss er einen Nachfolger finden und diesem die Rechte und Pflichten verbindlich übertragen. Dazu muss eine von beiden unterschriebene Vereinbarung der zuständigen Behörde zugeschickt werden.
2. Da die Aufstellung von Fahrradhäuschen auch Vorteile für den Hauseigentümer, Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft bringt, kann diese(r) gegenüber dem Bezirksamt als Antragsteller auftreten und das Fahrradhäuschen für die Hausbewohner betreiben.
3. Hauseigentümer können ein Fahrradhäuschen kaufen (ohne Zuschüsse), es auf Privatgrund aufstellen und die Fahrradplätze an Hausbewohner vermieten.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat einen Leitfaden erstellt, der Interessierten hilft, alle Informationen zu bekommen, auch mit Aussagen zur unterscheildichen Praxis in den einzelnen Bundesländern. Dieser ist beim VCD herunterzuladen.